- Die Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule ist durch die Schule spätestens bis zum 15.1. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einzureichen.
- Die Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes sind spätestens bis zum 15.4. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einzureichen.
- Das Landesschulamt unterrichtet die oberste Schulbehörde über die zur Genehmigung vorgesehenen Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule jeweils bis zum 15.2. eines Schuljahres.
- Bei den zur Genehmigung vorgesehenen Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes soll die Information jeweils bis zum 30.4. gegenüber der obersten Schulbehörde erfolgen.
- Die Schule weist jeweils bis zum 31.5. dem Landesschulamt die tatsächlichen Teilnehmerzahlen und ein den Bedarf deckendes Angebot nach.
- Das Landesschulamt begleitet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes. Das Landesschulamt berichtet der obersten Schulbehörde zum Ende eines jeden Schuljahres über die Entwicklung der Ganztagsschulen sowie jeweils zum Endes des Schulhalbjahres und des Schuljahres über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
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