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Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat die Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Diese tritt am Dienstag, den 25.05.2021 in Kraft.

Lockerungen für den Landkreis Harz erfolgen voraussichtlich ab Freitag, den 28.05.2021.

Die Verordnung in ihrer Reinform, im Änderungsmodus, sowie den dazugehörigen Bußgeldkatalog finden Sie im Bereich Dokumente.

25.05.2021