- Das Kind oder seine gesetzliche Vertretung beantragt die Ersetzung der Einwilligung des Elternteils beim Familiengericht.
- In den entsprechenden Fällen belehrt und berät die Adoptionsvermittlungsstelle des zuständigen Jugendamtes die betroffenen Elternteile.
- Das Familiengericht entscheidet unter Beteiligung des Elternteils, dessen Einwilligung ersetzt werden soll, und mit Anhörung des Jugendamtes, ob die Einwilligung ersetzt wird.
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