Inhalt

Weil für den Bürger die Rechtslage nicht leicht zu durchschauen ist und zudem eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden zuständig wäre, hat das Land Sachsen-Anhalt ein unkompliziertes Verfahren entwickelt. Alle mit der Errichtung einer Werbeanlage relevanten Antragsformalitäten können in den Fällen, in denen straßenrechtliche Anbauverbote oder –beschränkungen bestehen oder bei denen ggf. eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich wird, bei folgenden Straßenbaubehörden schriftlich formlos beantragt werden:

  • bei Gemeindestraßen über die jeweilige Gemeinde
  • bei Kreisstraßen über den jeweiligen Landkreis
  • bei Landesstraßen über die für den Bereich zuständige Niederlassung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird). Die Anschriften lauten:

    Zentrale
    Hasselbachstraße 6
    39104 Magdegurg

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Nord
    Sachsenstraße 11a
    39576 Stendal

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich West
    Rabahne 4
    38820 Halberstadt

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Mitte
    Tessenowstraße 12
    39114 Magdeburg

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost
    Gropiusallee 1
    06846 Dessau-Roßlau

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Süd
    An der Fliederwegkaserne 21
    06130 Halle (Saale)

In den übrigen Fällen wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie eine Außenwerbung anbringen oder wesentlich verändern wollen.