Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig, wenn damit Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht oder beauftragt werden:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
- Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
- unerlaubte Handwerksausübung (kein Eintrag in Handwerksrolle).
Zuständige Fachaufsicht und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Land Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt.
Der Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - ist für die Verfolgung von Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten zuständig.