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Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.