Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in tätig sind. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. die Feststellung des gesonderten Briefwahlergebnisses. Zu den Aufgaben gehört u. a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale, die Entscheidung über Beschlussfälle.
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