Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.