Landkreis Harz
Der Landrat
Allgemeinverfügung Nr. 01/2017
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 01/2016
des Landkreises Harz zum Schutz
gegen die Aviäre Influenza
Aufgrund § 13 Abs. 1 in Verbindung mit der Risikobewertung Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung sowie in Verbindung mit der Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 14.03.2017 Az.: 505.a/42261, hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 23.11.2016, Nummer 01/2016 (Aufstallungsanordnung), auf.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Halberstadt, 15. März 2017
Im Auftrag
stellv. Amtsleiterin
Hinweis
Diese Allgemeinverfügung kann im Amt für Veterinärwesen des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt eingesehen werden.