Amtliche Bekanntmachung
Stadt Ilsenburg (Harz)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Geschwister-Scholl-Garten“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift zur Gestaltung von baulichen Anlagen und den örtlichen Bauvorschriften zur Herstellung notwendiger Stellplätze und über die Ablösung der Herstellungspflicht für nicht herzustellende Stellplätze der Stadt Ilsenburg
- öffentliche Auslegung -
Der Stadtrat der Stadt Ilsenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2018 die Aufstellung der 2. Änderung zu dem Bebauungsplan Nr. 25 „Geschwister-Scholl-Garten“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Dem Entwurf und der Begründung wurde zugestimmt. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Infolge der Projektvorstellungen der Bewerber um das städtische Baugrundstück „Villa Sonnenschein“ soll der Bebauungsplan „Geschwister-Scholl-Garten“ im Bereich des bisher ausgewiesenen Sondergebie¬tes geändert werden. Dieses Sondergebiet für soziale, gesundheitliche, kulturelle und kirchliche Einrichtun¬gen und für den Fremdenverkehr lässt sich nicht umsetzen. Es soll ein Allgemeines Wohngebiet mit mindestens 25 % sozialen, altersgerechten, therapeutischen und andern medinzinischen Serviceleitungen festgesetzt werden. Zudem wird die Baufläche zugunsten einer Grünfläche mit Großbäumen angrenzend an den Forellenpark wesentlich reduziert. Die bauliche Entwicklung am zentralen Standort des Bebauungsplangebietes „Geschwister-Scholl-Garten“ hat entscheidende Auswirkung auf das Stadtbild.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie Anregungen vorzubringen. Die Planunterlagen liegen im Verwaltungsgebäude der Stadt Ilsenburg (Harz), Harzburger Straße 24 in 38871 Ilsenburg, 1. OG, Fachbereich Ordnung und Bauen während der üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom
vom 16. Juli 2018 bis zum 17. August 2018
Zur Äußerung und Erörterung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei o.g. Behörde vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Die Bekanntmachung und die Planunterlagen können außerdem ab dem 16.07.2018 auf der Internetseite der Stadt Ilsenburg (Harz) unter www.stadt-ilsenburg.de eingesehen und Anregungen per Mail übermittelt werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung aufgestellt.
Ilsenburg, den 21.06.2018
Stadt Ilsenburg (Harz)
Der Bürgermeister
Anlagen