Im Gegensatz zum Blindengeld ist die Blindenhilfe eine Bundesleistung. Sie können diese zusätzlich zum Blindengeld erhalten. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, erfahren Sie beim örtlichen Sozialamt.
Sollten Sie noch keinen Feststellungsbescheid über das Vorliegen von Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
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