Inhalt

Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

  • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
    • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
    • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
      • eines Partners: 90,00 Euro
      • beider Partner: 110,00 Euro
  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
  • Ausfertigung der Eheurkunde:
    • ein Exemplar: 10,00 Euro
    • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro